Eine Überschar ist ein nach der Tiefe nicht beschränkter Raum, der
1. | ein Vorkommen der im § 3 Abs. 1 Z 4 angeführten bergfreien mineralischen Rohstoffe enthält oder | |||||||||
2. | an ein Grubenmaß angrenzt oder | |||||||||
3. | ganz oder teilweise von Grubenmaßen und Überscharen oder | |||||||||
4. | nur von Überscharen umgeben ist, sofern in den in Z 2 und 3 genannten Fällen aus Platzmangel kein Grubenmaß gelagert werden kann. |
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