§ 219 MinroG Anwendbarkeit der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes

MinroG - Mineralrohstoffgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Soweit in anderen Rechtsvorschriften des Bundes auf die durch dieses Bundesgesetz aufgehobenen Vorschriften verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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