Art. 2 MinroG

MinroG - Mineralrohstoffgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(Verfassungsbestimmung) § 177a ist auch auf Ereignisse und Gegebenheiten, die vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes aufgetreten sind, anzuwenden.

In Kraft seit 20.08.1999 bis 31.12.9999
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