Art. 2 LWO

LWO - NÖ Landtagswahlordnung 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Dieses Landesverfassungsgesetz ist erstmals bei der Wahl für die XIV. Gesetzgebungsperiode anzuwenden.

(2) Die NÖ Landtagswahlordnung 1974 (LWO), LGBl. 0300–3, tritt spätestens mit der Konstituierung des gemäß Abs. 1 gewählten Landtages außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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