§ 24 LVG

LVG - Landesvertragslehrpersonengesetz 1966

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
  1. (1)Absatz einsDer Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 51,3 € pro Tag.
  2. (2)Absatz 2Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 252,7 €.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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