§ 11 LGVAG 1968

LGVAG 1968 - Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz 1968

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt 2 Monate nach dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Gleichzeitig verliert das Landes-Verwaltungsabgabengesetz 1954, LGBl.Nr.24/1955, seine Geltung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 187/1969

In Kraft seit 01.12.1969 bis 31.12.9999
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