Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Zum militärischen Luftfahrtpersonal gehören alle in der Militärluftfahrt tätigen Personen, deren Tätigkeit für die Sicherheit der Luftfahrt von Bedeutung ist und flugtechnische oder flugbetriebliche Kenntnisse voraussetzt.
In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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