§ 54 LDG 1984 Bezüge

LDG 1984 - Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Der Landeslehrer hat nach Maßgabe der §§ 106 bis 108 Anspruch auf Bezüge oder Ruhebezüge.

In Kraft seit 01.09.1984 bis 31.12.9999
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