Anl. 1b LBedG

LBedG - Landesbedienstetengesetz - LBedG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Anlage 1b (§ 35 Abs. 3)Anlage 1b (Paragraph 35, Absatz 3,)

Entlohnungsschema Gesundheit (2023)

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.2023
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