Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Auf die Dienstzeit der Vertragsbediensteten sind die §§ 12 bis 12k L-BG sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 01.06.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 22 L-VBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 22 L-VBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 22 L-VBG