Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Disziplinarbehörde ist die Landesregierung. Sie ist zuständig für die Suspendierung sowie für die Erlassung von Disziplinarverfügungen und Disziplinarerkenntnissen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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