Art. 4 KSchG

KSchG - Konsumentenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Mit diesem Bundesgesetz werden die Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, ABl. Nr. L 144 vom 4. Juni 1997, S 19, die Richtlinie 97/55/EG zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung, ABl. Nr. L 290 vom 23. Oktober 1997, S 18, die Richtlinie 98/27/EG über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, ABl. Nr. L 166 vom 11. Juni 1998, S 51, und die Richtlinie 99/34/EG zur Änderung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte umgesetzt.

In Kraft seit 20.08.1999 bis 31.12.9999
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Kommentar zum Art. 4 KSchG von Azra

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Closer Coaching / Copecart Rechnung

Hallo,  ich habe mich für ein Clowercoaching interessiert, ein Beratungsgespräch vereinbart und da hat sich alles supi angehört. Ich wollte den Betrag nicht gleich per Paypal überweisen also wurde mir eine Rechnung gestellt. Ich bin davon ausgegangen dass erst mit Z... mehr lesen...

Art. 4 KSchG | 1. Version | 381 Aufrufe | 30.09.22

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