§ 38 KSchG Übergangs- und Schlußbestimmungen

KSchG - Konsumentenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024

Dieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. Oktober 1979 in Kraft.

In Kraft seit 01.10.1979 bis 31.12.9999
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