§ 41 KSchG

KSchG - Konsumentenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt der Art. 8 Z 6 der Vierten Verordnung zur Einführung handelsrechtlicher Vorschriften im Lande Österreich vom 24. Dezember 1938, deutsches RGBl. 1 Seite 1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 91/1976, außer Kraft. Diese Bestimmung ist jedoch auf Handelsgeschäfte, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen worden sind, weiterhin anzuwenden.

In Kraft seit 01.10.1979 bis 31.12.9999
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