§ 9b KSchG (weggefallen)

KSchG - Konsumentenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.12.2024
§ 9b KSchG seit 31.12.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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1 Diskussion zu § 9b KSchG


Tricks? von JUSLINE zum § 9b KSchG

  • 5,0 bei 2 Bewertungen

Kann mir jemand erklären, wie der folgende Fall juristisch zu interpretieren ist? Bei einem Gerät treten innerhalb von Tagen nach dem Kauf Mängel auf. Lt. Garantieerklärung gibt es 12 Monate Garantie ("Sehr geehrter Kunde! ... XXX-Herstellergarantie: Zusätzlich zu Ihren Gewährleistungsansprüc... mehr lesen...

§ 9b KSchG | 2 Antworten | 3404 Aufrufe | 06.11.08

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