Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
Gewährleistungsrechte des Verbrauchers können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden; beim Kauf von Waren sowie bei der Bereitstellung digitaler Leistungen ist das Verbrauchergewährleist ungsgesetz zu beachten.
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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