Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen zum Schutz gebundener Unternehmer im Kraftfahrzeugsektor getroffen werden (Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz – KraSchG) StF: BGBl. I Nr. 11/2013 (NR: GP XXIV RV 1990AB 2094S. 184. BR: AB 8848S. 816.)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
In Kraft seit 01.06.2013 bis 31.12.9999
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