§ 227 KO

KO - Konkursordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Für die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf einen Arbeitsvertrag und auf das Arbeitsverhältnis ist das Recht des Staates maßgebend, das auf den Arbeitsvertrag anzuwenden ist.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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