Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU in das österreichische Recht. Sie regelt die Mindestanforderungen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erfassung, Steuerung, Überwachung und Begrenzung der Risikoarten gemäß § 39 Abs. 2b BWG.
In Kraft seit 15.10.2021 bis 31.12.9999
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