Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.04.2025
(1)Absatz einsSoweit in anderen Bundesgesetzen auf Bestimmungen des KHVG 1987 verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.
(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung.
In Kraft seit 01.09.1994 bis 31.12.9999
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