Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Als Karenzgeldleistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:
1.
das Karenzgeld;
2.
die Teilzeitbeihilfe für unselbständig Erwerbstätige;
3.
der Zuschuß zum Karenzgeld oder zur Teilzeitbeihilfe;
4.
die Wiedereinstellungsbeihilfe.
In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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