§ 102a KFG 1967 Fahrerkarte

KFG 1967 - Kraftfahrgesetz 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024

(Anm. : Abs. 5 und 6 aufgehoben durch Z 61, BGBl. I Nr. 9/2017).

In Kraft seit 21.04.2023 bis 31.12.9999
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