§ 102c KFG 1967

KFG 1967 - Kraftfahrgesetz 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Die Bundesrechenzentrum GmbH übernimmt die Aufgaben der österreichischen Zertifizierungsstelle gemäß Verordnung (EU) Nr. 165/2014.

In Kraft seit 16.12.2020 bis 31.12.9999
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