Begründung: In Entsprechung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben, auf die noch eingegangen werden wird, wurden durch die 25. KFG-Novelle (BGBl I Nr 175/2004) gesetzliche Bestimmungen über die Ausrüstung von bestimmten Lastkraftwagen und Autobussen mit einem digitalen Kontrollgerät erlassen, mit dem alle ab dem 1. 5. 2006 neu zugelassenen derartigen Fahrzeuge ausgerüstet sein müssen. Im Zusammenhang mit dem digitalen Kontrollgerät sind vier unterschiedliche Kontrollgerätekarten vorgese... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014KFG 1967 §102a
Rechtssatz: Die vom Arbeitnehmer zu beantragende und zu bezahlende Fahrerkarte (§ 102a KFG) dient als Teil des digitalen Kontrollsystems den Interessen des Dienstgebers an der gesetzeskonformen Inbetriebnahme seiner LKWs. Die Kosten dafür sind daher vom Dienstgeber zu bevorschussen bzw anteilig zu ersetzen. Entscheidungstexte 9 ObA 92/06d Entscheidungste... mehr lesen...