(Anm.: Anhang 1 ist als PDF dokumentiert.
Z 7 der Novelle BGBl. II Nr. 184/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anhang 1 (Schilder), Punkt 1.2. (Warnzeichen) entfällt das Warnzeichen „Warnung vor schädlichen oder irritierenden Stoffen“ samt Bezeichnung und Fußnote.“)
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