§ 42c KAKuG (weggefallen)

KAKuG - Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 42c KAKuG seit 31.12.2019 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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