§ 49 KAKuG

KAKuG - Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

(Anm.: § 49 aufgehoben durch BGBl. Nr. 157/1990)

In Kraft seit 01.01.1991 bis 31.12.9999
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