§ 1 KAbG Kanalisationsanlage

KAbG - Kanalabgabegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Unter einer Kanalisationsanlage ist die Gesamtheit aller Einrichtungen einer Gemeinde zu verstehen, durch welche die in der Gemeinde anfallenden Abwässer (Schmutzwässerung und Niederschlagswässer) gesammelt, abgeleitet und gereinigt werden. Diesem Zweck dienende Einrichtungen eines anderen Rechtsträgers, an denen die Gemeinde beteiligt ist, sind wie Teile der Kanalisationsanlage zu behandeln.

In Kraft seit 31.03.1990 bis 31.12.9999
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