Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 01.03.2005 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 18 k-WWFG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 18 k-WWFG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 18 k-WWFG