§ 29 K-VG 2010 Sprachliche Gleichbehandlung

K-VG 2010 - Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024

Soweit in diesem Gesetz Bezeichnungen in ausschließlich männlicher oder in ausschließlich weiblicher Form verwendet werden, sind beide Geschlechter gemeint.

In Kraft seit 01.04.2011 bis 31.12.9999
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