Anl. 1 K-TSFG

K-TSFG - Kärntner Tierseuchenfondsgesetz - K-TSFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Dieses Gesetzes tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

In Kraft seit 01.03.2021 bis 31.12.9999
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§ 16 K-TSFG
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