Der Fonds kann auf Antrag Künstlerinnen/Künstlern mit Hauptwohnsitz in Österreich in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen insbesondere für folgende Zwecke nicht rückzahlbare Beihilfen gewähren:
1. | zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts bei Einkommensausfall wegen schwerer oder langandauender Erkrankung oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse; | |||||||||
2. | Ersatz von Kosten für dringende Anschaffungen oder Reparaturen aufgrund eines außergewöhnlichen Ereignisses; | |||||||||
3. | zur Deckung erhöhter Aufwendungen bei Erkrankungen (z. B. Diabetes); | |||||||||
4. | für medizinische notwendige Aufenthalte in Kur-, Genesungs- oder Erholungsheimen. |
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