(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt, sofern in Abs. 2 nicht anders bestimmt, mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Dieses Gesetz tritt, sofern in Absatz 2, nicht anders bestimmt, mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2)Absatz 2Art. I Z 5 dieses Gesetzes tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.Art. römisch eins Ziffer 5, dieses Gesetzes tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.
In Kraft seit 07.08.2024 bis 31.12.9999
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