§ 47 K-PG 2010 Versorgung der Halbwaise

K-PG 2010 - Kärntner Pensionsgesetz 2010 (K-PG 2010)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.

In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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