Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Ziel dieses Gesetzes ist es, durch Musikschulen des Landes Kärnten
a)
breiten Kreisen der Bevölkerung eine musikalische Ausbildung zu ermöglichen,
b)
besonders Begabte auf den Besuch musikalischer Lehreinrichtungen höherer Stufe vorzubereiten und
c)
das Gemeinschaftsmusizieren zu fördern.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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