Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG (K-LSchG) Fundstelle

K-LSchG - Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.10.2020 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 51/2024
  3. § 0 gültig von 25.02.1993 bis 30.09.2020 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 69/2020

I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§

1 Geltungsbereich und Schulbezeichnung

§

2 Öffentliche Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheime

§

3 Begriffsbestimmungen

§

4 Gesetzlicher Schulerhalter

II. Hauptstück
Bestimmungen über die äußere Organisation der Berufs- und
Fachschulen sowie die Berufsschulpflicht

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§

5 Allgemeine Zugänglichkeit

§

6 Aufnahme als außerordentlicher Schüler

§

7 Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

§

8 Schülerheimbeitrag

§

8a Landesgrenzen überschreitender Schulbesuch

§

9 Lehrpläne

§

9a Schulautonome Lehrplanbestimmungen

§

10 Lehrer, Schulleitung

§

10a Schularzt

§

11 Klassenschülerzahl

§

12 Schuljahr

§

13 Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr

§

14 Schultage

§

15 Unterrichtsstunden und Pausen

§

16 Schulversuche

§

16a Teilrechtsfähigkeit

§

16b Teilrechtsfähigkeit im Rahmen von Förderprogrammen der Europäischen Union (Erasmus+)

2. Abschnitt
Landwirtschaftliche Berufsschulen

§

17 Aufgaben der Berufsschule

§

18 Organisation, Aufbau und Unterrichtsausmaß

§

19 Lehrplan

§

20 Schulpflicht

§

21 Dauer der Schulpflicht

§

22 Erfüllung der Schulpflicht

§

23 Zuweisung an die Berufsschule

§

24 Schulbesuch und Fernbleiben von der Berufsschule

§

25 Befreiung vom Besuch der Berufsschule

§

26 Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht

3. Abschnitt
Landwirtschaftliche Fachschulen

§

28 Aufgaben der Fachschule

§

29 Organisationsformen, Aufbau und Unterrichtsausmaß

§

30 Lehrplan

§

30a Kompetenzkatalog

§

31 Aufnahmevoraussetzungen

§

32 Aufnahmeverfahren

§

33 Prüfungstermine; Berechtigung zur Ablegung von Eignungsprüfungen

§

34 Durchführung der Eignungsprüfung

§

35 Prüfungsergebnis

§

36 Übertritt von anderen Fachschulen

§

36a Übertritt aus einer anderen Schulart

4.Abschnitt
Errichtung, Erhaltung, Auflassung und Stilllegung
von öffentlichen Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheimen

§

37 Pflichten des gesetzlichen Schulerhalters

§

38 Errichtung; Inanspruchnahme von Liegenschaften

§

38a Verwendung für schulfremde Zwecke

§

39 Auflassung

§

40 Stilllegung

§

40a Zuweisung von Schülern

§

41 Unterbringungs- und Einrichtungsvorschriften

§

42 Sachleistungen

III. Hauptstück
Bestimmungen über die Ordnung von Unterricht
und Erziehung in den Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§

43 Abgrenzung

2. Abschnitt
Unterrichtsordnung

§

44 Klassenbildung, Klassenzuweisung, Lehrfächerverteilung

§

45 Stundenplan

§

46 Pflichtgegenstände

§

47 Freigegenstände und Förderunterricht

§

48 Schulveranstaltungen

§

48a Schulbezogene Veranstaltungen

§

49 Unterrichtsmittel, Eignungserklärung

§

50 Unterrichtssprache

3. Abschnitt
Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung

§

51 Unterrichtsarbeit

§

52 Leistungsbeurteilung

§

53 Information der Erziehungsberechtigten und der Lehrherren

§

54 Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe

§

55 Beurteilung des Verhaltens in der Schule und äußere Form der Arbeiten

§

56 Jahreszeugnis, Abschlusszeugnis, Schulbesuchsbestätigung

§

56a Abschlussprüfung

§

56b Prüfungskommission

§

56c Prüfungstermine

§

56d Form, Umfang und Art der Abschlussprüfung sowie Prüfungsgegenstände

§

56e Leistungsbeurteilung bei der Abschlussprüfung

§

56f Wiederholung der Abschlussprüfung

§

57 Wiederholungsprüfung

4. Abschnitt
Aufsteigen, Wiederholen und Schulstufen

§

58 Aufsteigen

§

59 Wiederholen von Schulstufen

5. Abschnitt
Höchstdauer und Beendigung des Schulbesuches

§

60 Höchstdauer des Schulbesuches

§

61 Beendigung des Schulbesuches

6. Abschnitt
Schulordnung

§

62 Pflichten der Schüler

§

63 Schulordnung und Hausordnung

§

64 Fernbleiben von der Schule

§

65 Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen

§

66 Mitwirkung der Schule an der Erziehung

§

67 Verständigungspflichten der Schule

§

68 Ausschluss eines Schülers

§

69 Anwendung auf außerordentliche Schüler

7. Abschnitt
Funktionen des Lehrers; Lehrerkonferenzen

§

70 Lehrer

§

71 Kustos, Leiter von Werkstätten oder Lehrbetrieben

§

72 Klassenvorstand

§

72a Abteilungsvorstehung

§

73 Schulleiter

§

74 Lehrerkonferenzen

8. Abschnitt
Schule und Schüler

§

75 Schülermitverwaltung

§

76 Schülervertreter, Wählbarkeit, Wahl und Abberufung; Versammlung der Schülervertreter

9. Abschnitt
Schule und Erziehungsberechtigte; Schulgemeinschaft

§

77 Erziehungsberechtigte; Pflichten der Erziehungsberechtigten

§

78 Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten

§

79 Elternverein

§

80 Schulgemeinschaftsausschuss

§

81 Erweiterte Schulgemeinschaft

10. Abschnitt
Verfahrensbestimmungen

§

82 Handlungsfähigkeit des nicht eigenberechtigten Schülers

§

83 Verfahren

§

84 Parteien, Ermittlungsverfahren, Bescheidausfertigung

§

85 Einspruch

§

86 Zustellung

§

87 Entscheidungspflicht

§

88 Schulverzeichnisse, Protokolle, Formblätter; Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse

IV. Hauptstück
Landwirtschaftliche Schulverwaltung und Schulaufsicht

1. Abschnitt
Schulbehörde

§

89 Behördenzuständigkeit

§

90 Schulaufsichtsorgane

§

91 Kundmachung von Verordnungen

§

92 Freiheit von Landesverwaltungsabgaben

2. Abschnitt
Landwirtschaftlicher Schulbeirat

§

93 Einrichtung und Aufgabe

§

94 Zusammensetzung

§

95 Funktionsdauer und Konstituierung

§

96 Erlöschen der Mitgliedschaft

§

97 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§

98 Geschäftsführung

V. Hauptstück
Errichtung und Führung von privaten
Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheimen

1. Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen

§

99 Schulerhalter

§

100 Leiter und Lehrer

§

101 Schulräume und Lehrmittel

§

102 Anzeige und Untersagung der Führung

§

103 Erlöschen und Untersagen des Rechtes zur Schulführung

§

104 Bezeichnung von Privatschulen

§

105 Schülerheime

2. Abschnitt
Öffentlichkeitsrecht

§

106 Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

§

107 Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes

§

108 Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes

3. Abschnitt
Aufsicht

§

109 Zuständigkeit und Ausübung der Aufsicht

VI. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§

110 Strafbestimmungen

§

111 Verweisungen

§

111a Personenbezogene Ausdrücke

§

111b Umsetzung von Unionsrecht

§

112 Maßnahmen im Falle einer Katastrophe oder eines anderen öffentlichen Notstandes

In Kraft seit 01.10.2020 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG (K-LSchG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG (K-LSchG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG (K-LSchG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG (K-LSchG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG (K-LSchG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-LSchG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 K-LSchG