Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetz, K-LPG (K-LPG) Fundstelle

K-LPG - Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetz, K-LPG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 20.02.1991 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 51/2024

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Zielsetzungen

§ 2

Abgrenzung

§ 3

Begriffsbestimmungen

§ 4

Landesaktionsplan

2. Abschnitt: Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

§ 5

Verwendung

§ 6

Persönliche Voraussetzungen

§ 6a

Inhalt der Ausbildungsbescheinigung

§ 7

Aufzeichnungen

§ 8

Innerbetriebliche Beförderung

§ 9

Pflanzenschutzgeräte

§ 10

Informationspflicht

§ 10a

Information und Sensibilisierung

§ 11

Verwendungsbeschränkungen

3. Abschnitt: Kontrolle

§ 11a

Begleitmaßnahmen zur EU-Kontrollverordnung

§ 12

Überwachung

§ 12a

Maßnahmen

§ 12b

Beschlagnahme

§ 12c

Erfüllung von Berichtspflichten und Übermittlung von Daten

4. Abschnitt: Umwelthaftung

§ 12d

Vermeidung und Sanierung von Schädigungen des Bodens

5. Abschnitt: Straf- und Schlussbestimmungen

§ 13

Strafbestimmungen

§ 13a

Verweise

§ 13b

Aufgaben der Kammer für Land- und Forstwirtschft im
übertragenen Wirkungsbereich

§ 14

Übergangs- und Schlußbestimmungen

Übergangsrecht

In Kraft seit 20.02.1991 bis 31.12.9999
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