Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Gesetz vom 28. Juni 1968 über die Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit über die Landeslehrer für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Kärntner land- und forstwirtschaftliches Landeslehrgesetz - K-LLG) StF: LGBl Nr 62/1968
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