Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Fachliches Anstellungserfordernis für Inklusive Elementarpädagoginnen (Sonderkindergartenpädagoginnen) ist die erfolgreiche Ablegung eines der folgenden Ausbildungsabschlüsse:
a)
In Kraft seit 09.11.2022 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 29 K-KBBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 29 K-KBBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 29 K-KBBG