Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Fachliches Anstellungserfordernis für Inklusive Elementarpädagoginnen (Sonderkindergartenpädagoginnen) ist die erfolgreiche Ablegung eines der folgenden Ausbildungsabschlüsse:
a)
In Kraft seit 09.11.2022 bis 31.12.9999
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