Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Kindergärten und Horte haben eine Zusammenarbeit mit Pflichtschulen, Kindertagesstätten mit Kindergärten sowie allgemein mit Expertinnen in Betracht kommender Einrichtungen anzustreben.
In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.12.9999
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