Räume für Verwaltungs-, Betriebs-
und sonstiges Personal
Für das Pflege-, Betreuungs-, Verwaltungs-, Reinigungs-, Küchen- und sonstige Betriebspersonal sind die erforderlichen Arbeits-, Aufenthalts-, Sozial-, Sanitär- und Umkleideräume vorzusehen und von den Wohnräumen der Heimbewohner getrennt anzuordnen.
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