Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Psychosoziale Wohnbetreuungen sind Einrichtungen, die volljährigen Personen mit einer chronisch psychischen Erkrankung eine Wohnmöglichkeit und die erforderliche Betreuungs- und Hilfeleistungen anbieten. Pflegeleistungen werden in einem untergeordneten Ausmaß erbracht.
In Kraft seit 04.08.2023 bis 31.12.9999
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