(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1973 in Kraft.
(2) Die Bestimmungen der §§ 80 und 83 Abs 4 treten nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem dieses Gesetz im Landesgesetzblatt kundgemacht wird.
In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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