Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024
Das Land hat das Aufkommen an Tourismusabgabe für die Aufgaben gemäß § 5 Abs. 3 des Kärntner Tourismusgesetzes 2011 zu verwenden.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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