Anl. 1 K-FLG Inkrafttreten

K-FLG - Kärntner Flurverfassungs-Landesgesetz 1979 - K-FLG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist.

(2) Artikel XCIII Z 4 dieses Gesetzes tritt am 1. September 2014 in Kraft.

(3) Die mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei der Landesregierung anhängigen Verfahren über vorläufige Suspendierungen nach § 114 Abs. 2 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 – K-DRG 1994, LGBl. Nr. 71, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2013, die ab dem 1. Jänner 2014 in die Zuständigkeit des Amtes der Landesregierung fallen, sind vom Amt der Landesregierung fortzusetzen.

In Kraft seit 08.08.1979 bis 31.12.9999
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