Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Mit diesem Gesetz werden umgesetzt:
1.
die im § 18 Abs. 3 lit. a genannte Dienstleistungsrichtlinie und
2.
die im § 18 Abs. 3 lit. c genannte Berufsqualifikationenrichtlinie.
In Kraft seit 18.01.2016 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 19 K-DLG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 19 K-DLG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 19 K-DLG