Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Gesetz vom 16. Dezember 2011, über den Einheitlichen Ansprechpartner und die Erbringung von Dienstleistungen (Kärntner Dienstleistungsgesetz – K-DLG) StF: LGBl Nr 23/2012
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