Kärntner Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr (K-BP) Fundstelle

K-BP - Kärntner Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 15. Juli 2016 mit der die Kärntner Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr erlassen wird
StF: LGBl. Nr. 48/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 10 Abs. 4 und 13 Abs. 3 und 4 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, BGBl. Nr. 112/1996, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2014, wird verordnet:

 

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§

1              Geltungsbereich

§

2              Fahrbetrieb

§

3              Fahrzeuge

2. Abschnitt
Ausübung des Taxi-Gewerbes

§

4              Taxifahrzeuge

§

5              Ersatzfahrzeuge

§

6              Kennzeichnung des Taxifahrzeuges

§

7              Anbringung im Fahrzeug

§

8              Auffahren und Verhalten auf Standplätzen

§

9              Beförderungspflicht und Einzelvergabe von Sitzplätzen

§

10  Besondere Pflichten des Lenkers

§

11  Fahrgastakquirierung

§

12  Halten und Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen

§

13  Fahrpreisanzeiger

3. Abschnitt
Ausübung des Mietwagen-Gewerbes
und des Gästewagen-Gewerbes

§

14  Mietwagen-Gewerbe

§

15  Gästewagen-Gewerbe

4. Abschnitt
Straf- und Schlussbestimmungen

§

16  Strafbestimmungen

§

17  Verweise

§

18  Inkrafttreten

In Kraft seit 01.08.2016 bis 31.12.9999
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