Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz (K-BAKB) Fundstelle

K-BAKB - Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Allgemeine Bestimmungen

 

§

1              Geltungsbereich

§

2                 Begriffsbestimmungen

§

3              Qualifikationsniveaus

§

4              Sprachkenntnisse

§

4a  Europäischer Berufsausweis

§

4b  Beantragung eines Europäischen Berufsausweises

§

4c  Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Europäischen Berufsausweis

§

4d  Teilqualifikationen

§

4e  Berufspraktika

 

2. Abschnitt:
Anerkennung im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

 

§

5                Anwendungsbereich

§

6              Bedingungen der Anerkennung von Berufsqualifikationen

§

7                Ausgleichsmaßnahmen

§

8                Automatische Anerkennung

§

9                Anerkennung der Berufserfahrung

§

10             Erfordernisse an die Berufserfahrung

§

11             Unterlagen

§

12             Verfahrensvorschriften für die Anerkennung von

                   Berufsqualifikationen

§

12a  Europäischer Berufsausweis-Niederlassung

§

13             Berufsbezeichnungen und Informationspflicht

 

3. Abschnitt:
Anerkennung im Rahmen der
Dienstleistungsfreiheit

 

§

14             Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit

§

15             Meldeverpflichtungen

§

16             Überprüfung der Berufsqualifikation

§

16a  Europäischer Berufsausweis-Dienstleistung

§

17             Ausübungsvorschriften für Dienstleister

 

4. Abschnitt:
Verwaltungszusammenarbeit

 

§

18             Behörden

§

19  Verwaltungszusammenarbeit – Dienstleistung

§

19a  Verwaltungszusammenarbeit – Niederlassung

§

19b  Vorwarnmechanismus

5. Abschnitt:
Straf- und Schlussbestimmungen

 

§

20             Strafbestimmungen

§

21             Verweisungen

§

22             Umsetzungshinweise

In Kraft seit 01.03.2009 bis 31.12.9999
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