Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Agrarbehörde ist das Amt der Landesregierung. Sie besorgt ihre gesetzlich bestimmten Aufgaben unter der Bezeichnung „Amt der Kärntner Landesregierung – Agrarbehörde Kärnten“.
In Kraft seit 21.12.2019 bis 31.12.9999
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